Unfall => Totalschaden => Mein Auto an Versicherung!?

  • Unfall => Totalschaden => Mein Auto an Versicherung!?
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 26. Januar 2005
    Hallo zusammen,
    ich hatte einen Unfall bei dem die Reparaturkosten sich ungefähr auf den Dreifachen Fahrzeugrestwert belaufen da es sich um eine sehr alte Karre handelt.

    Wie schaut das nun aus, der Gutachter hat 0 Käufer gefunden - Kann die Versicherung mir den Wagen jetzt wegnehmen wenn Sie zahlt? Oder darf ich ihn behalten weil kein Käufer gefunden wurde? Es war auch nicht mein Wagen, sondern nur einer von meinem Vater den ich halt fahre (ist halt günstiger in der Vers.)...
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    Re: Unfall => Totalschaden => Mein Auto an Versicherung!?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 26. Januar 2005
    Text
    Eigentlich bekommst du das Geld einfach anstandslos überwiesen.

    Das man das Auto abgeben soll hab ich noch nie gehört....

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    Re: Re: Unfall => Totalschaden => Mein Auto an Versicherung!?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 26. Januar 2005
    Text
    >Eigentlich bekommst du das Geld einfach anstandslos überwiesen.
    >
    >Das man das Auto abgeben soll hab ich noch nie gehört....
    >

    Naja also ein Freund von mir hatte mal einen Vollkaskoschaden, da hat er seinen Wagen schrott gefahren und die "Leiche" verkauft, der war aber wirklich schrott an meinem ist eigentlich nichts außer ein paar üblen optischen Mängeln die mich aber nicht stören.

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    Re: Re: Re: Unfall => Totalschaden => Mein Auto an Versicherung!?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 26. Januar 2005
    Text
    Kleiner Zusatz, dass der Gutachter Restwertgebote einholen wollte wäre doch eigentlich ein Zeichen dafür, dass ich den Wagen im Falle des Falles verkaufen muss bzw. zumindest dann den Restwert nicht erhalte?

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    Re: Re: Re: Re: Unfall => Totalschaden => Mein Auto an Versicherung!?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 26. Januar 2005
    Text
    >Kleiner Zusatz, dass der Gutachter Restwertgebote einholen wollte wäre doch eigentlich ein Zeichen dafür, dass ich den Wagen im Falle des Falles verkaufen muss bzw. zumindest dann den Restwert nicht erhalte?
    >

    Ich denke in einem solchen Fall zahlt die Versicherung den Wert des Wagens vor dem Unfall aus. Hatte der Wagen also einen Wert von 800€ und die Reparatur beliefe sich auf 2500€ bekommst du die 800€ ausgezahlt. So kenn ich das. Sie zahlen nicht mehr als der Wagen wert ist, ohne Vollkaskoversicherung schon garnicht, aber einfach garnichts zahlen weil die Reparatur so teuer ist können sie auch nicht.

    Es sei denn, du hast den Unfall selbst verschuldet und keine Vollkasko, dann hast du sehr schlechte Karten jemals Geld zu sehen. Aber wegnehmen dürfen sie dir das Auto dennoch nicht. Auch nicht um die Schäden am anderen Fahrzeug zu zahlen, wär auch blödsinnig, dazu bräuchte man keine Versicherung.

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    Re: Re: Re: Re: Re: Unfall => Totalschaden => Mein Auto an Versicherung!?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 27. Januar 2005
    Text
    Vorsicht mit euren Aussagen!

    Bei direkt Versicherungen (z.B. Direkt-Line) ist es üblich das nach einem Totalschaden die Versicherung den Wagen versteigert und der Besitzer lediglich den Restwert ausgezahlt bekommt. So soll verhindert werden das der Besitzer zweimal damit Geld verdienen kann. Diese Versicherungen schicken auch immer ihren eigenen Gutachter und weigern sich meist unabhängige vom Versicherungsnehmer bestellte Gutachter zu bezahlen!

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    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall => Totalschaden => Mein Auto an Versicherung!?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 27. Januar 2005
    Text
    Wenn die Versicherung bei Totalschaden den Wert des Autos ersetzt geht der Wagen automatisch auf die Versicherung über.

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    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall => Totalschaden => Mein Auto an Versicherung!?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 27. Januar 2005
    Text
    >Wenn die Versicherung bei Totalschaden den Wert des Autos ersetzt geht der Wagen automatisch auf die Versicherung über.


    Und wenn ich ihn vor der Feststellung des Totalschadens schon verkauft habe (z.B. an meine Muter)?

    War übrigens von mir unverschuldeter Auffahrunfall, also kein Kaskofall.

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    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall => Totalschaden => Mein Auto an Versicherung!?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 27. Januar 2005
    Text
    >>Wenn die Versicherung bei Totalschaden den Wert des Autos ersetzt geht der Wagen automatisch auf die Versicherung über.
    >
    >
    >Und wenn ich ihn vor der Feststellung des Totalschadens schon verkauft habe (z.B. an meine Muter)?
    >
    >War übrigens von mir unverschuldeter Auffahrunfall, also kein Kaskofall.
    >

    Dann verlierst du jeglichen Versicherungsanspruch, weil dir das Auto dann nicht mehr gehört.

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    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall => Totalschaden => Mein Auto an Versicherung!?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 27. Januar 2005
    Text
    >>>Wenn die Versicherung bei Totalschaden den Wert des Autos ersetzt geht der Wagen automatisch auf die Versicherung über.
    >>
    >>
    >>Und wenn ich ihn vor der Feststellung des Totalschadens schon verkauft habe (z.B. an meine Muter)?
    >>
    >>War übrigens von mir unverschuldeter Auffahrunfall, also kein Kaskofall.
    >>
    >
    >Dann verlierst du jeglichen Versicherungsanspruch, weil dir das Auto dann nicht mehr gehört.
    >

    So pauschal würde ich das nicht sagen - man hat das Gutachten...

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